Landesverfassungsgericht lehnt die Anträge der Nauen-Land-Gemeinden ab
Quelle: Märkische Allgemeine, Verfasser: JENS WEGENER
POTSDAM/NAUEN-LAND. Eine weitere Niederlage mussten 13 Gemeinden des Amtsbereiches Nauen-Land im Kampf um den Erhalt ihrer Eigenständigkeit hinnehmen. Das Landesverfassungsgericht wies jetzt die Anträge aller 13 Dörfer zurück, die darauf abzielten, die Kommunalwahl nicht in den durch das Gemeindegebietsreformgesetz bestimmten neuen Strukturen stattfinden zu lassen.
Im Klartext: Die Bewohner von Börnicke, Kienberg, Tietzow, Groß Behnitz, Klein Behnitz, Wachow, Markee, Ribbeck, Berge, Bergerdamm und Lietzow wählen am 26. Oktober in einem der beiden Wahlkreise von Nauen. Retzow bildet einen eigenen Wahlkreis im Amtsbereich Friesack, Selbelanger werden in einem Wahlkreis mit Paulinenaue an die Urnen treten.
Bis über die kommunale Verfassungsbeschwerde der 13 Gemeinden gegen das Gemeindegebietsreformgesetz (Hauptsacheverfahren) entschieden ist, ordnete das Landesverfassungsgericht Folgendes an: Weder das Land Brandenburg noch die Stadt Nauen dürfen Entscheidungen treffen, die einer der betroffenen Gemeinde nicht wiedergutzumachende Nachteile bringen. Außerdem darf bis zum Urteil in der Hauptsache nicht über das Grundvermögen der Gemeinden verfügt werden. Es sei denn, diese Beschlüsse sind mit den künftigen Ortsbeiräten oder Ortsbürgermeistern abgestimmt.
Sollte die kommunale Verfassungsbeschwerde der 13 Gemeinden erfolgreich sein, wäre für die elf betreffenden Orte die Eingliederung in die Stadt Nauen unwirksam, jedes Dorf bekäme die rechtliche Selbstständigkeit zurück. Wie aus der Beschlussbegründung weiter hervorgeht, hätte im Erfolgsfall jede amtsangehörige Gemeinde "einen Anspruch zwar nicht auf die bisherige, wohl aber auf irgendeine geeignete Verwaltung".
Der Stadt Nauen hat das Gericht noch eine Auflage erteilt. Sie soll, soweit das vom Aufwand her vertretbar ist, im Haushalt alle Vorgänge die neuen Ortsteile betreffend, extra kennzeichnen.