Hallo Gast, du bist nicht angemeldet anmelden (PHP 7.4.33-nmm7) Der Verein / Beitr�geDer VereinBeitragsordnung§ 1GrundsatzDiese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.§ 2BeschlüsseDie Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.§ 3Fälligkeit und ZahlungsweiseDie festgesetzten Beträge werden zum 31.03. des laufenden Jahres fällig. Die Beitragszahlung erfolgt im Lasteinzugsverfahren durch den FC Markee e.V. Sollte das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht die ausreichende Deckung aufweisen, so trägt der Kontoinhaber die daraus entstehenden Kosten.Mitglieder, die nicht am Lasteinzugsverfahren teilnehmen, entrichten ihren Jahresbeitrag bis zum 31.03. jeden Jahres in bar beim Kassenwart oder auf das Konto des Vereins bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Neueintritt. Für Zahlungen nach dem Fälligkeitstag wird zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Aus Rationalisierungsgründen ist jedes Mitglied aufgefordert, dem FC Markee e.V. eine Ermächtigung zum Einzug der jährlichen Beiträge zu erteilen. § 4Vereinskonto
§ 5BeitragshöheFür die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
§ 6Leistungen zur Absicherung von Veranstaltungen und Pflege der SportanlagenFür die Durchführung von Veranstaltungen und zur Pflege unserer Sportanlage sind von den Mitgliedern über 18 Jahre 10 Stunden (Aktive) bzw. 5 Stunden (Passive) im Jahr zu erbringen. Können diese Stunden selbst verschuldet nicht erbracht werden, ist ein finanzieller Beitrag in Höhe von 5,00 EUR je nicht geleisteter Stunde zu entrichten.§ 7InkrafttretenVorliegende Beitragsordnung wurde am 26.03.2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 13.03.2022 und tritt mit Wirkung vom 26.03.2023 in Kraft. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||